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<span>Heilpädagog*in (d/w/m)</span><span>&nbsp;mit staatlicher Anerkennung</span>

Berufe-SH · Flensburg, MN · Yesterday
OTHRFull-time

Ort: Flensburg | Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt | Befristung: zunächst bis zum 31.07.2026

Über die Stelle

Bei der Stadt Flensburg sind im Fachbereich Jugend in der Abteilung städtische Kindertagesstätten und Kindertagespflege Stellen als Heilpädagog*in (d/w/m) mit staatlicher Anerkennung in Voll- oder Teilzeit zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe S 9 TVöD bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen.

Nach der neuen Rahmenvereinbarung für heilpädagogische Leistungen der Eingliederungshilfe in Kindertagesstätten stehen jeder Einrichtung pro Gruppe rechnerisch fünf Stunden strukturelle heilpädagogische Leistung zur Verfügung. Die Heilpädagog*innen sollen sich als Inklusionsfachkräfte verstehen und gruppenübergreifend tätig sein, um nachhaltig eine adäquate Förderungssituation für alle Kinder zu schaffen. Zusätzlich werden Heilpädagog*innen für individuelle heilpädagogische Leistungen (Einzelintegrationsmaßnahmen) eingesetzt.

Einsatzorte sind aktuell die städtischen Kitas: Stuhrsallee, Weiche, Sophienhof, Engelsby, Fruerlund und Ostseebad. Die Arbeit erfolgt auf Grundlage des Rahmenkonzepts der städtischen Kindertagesstätten.

Aufgaben

  • Planung, Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung gezielter Angebote und Projekte gemäß der Rahmenkonzeption des Trägers und der Einrichtung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Inklusionskinder
  • Heilpädagogische Leistung zur Entwicklungsförderung und Transfer der Einzel- und Kleingruppenarbeit in die Gesamtgruppe in Kooperation mit der Fachkraft für strukturelle heilpädagogische Leistung
  • Unterstützung der pädagogischen Kräfte durch Beratung und Anleitung aus heilpädagogischer Fachlichkeit
  • Qualifiziertes Beobachten der individuellen Situation und des Entwicklungsstandes der Kinder
  • Unterstützung bei der Beantragung von Eingliederungshilfe (EGH) und Verfassen von Entwicklungsberichten
  • Durchführung und Auswahl spezieller Fördereinheiten für beeinträchtigte Kinder im Rahmen der Inklusion
  • Dokumentation der Verlaufsdiagnostik
  • Pflegerische Betreuung der Kinder, ggf. Begleitung zu Untersuchungen
  • Planung und Durchführung von Elterngesprächen (Anamnesegespräche, regelmäßige Entwicklungsgespräche)
  • Teilnahme an Team- und Dienstbesprechungen
  • Zusammenarbeit mit allen Mitarbeiter*innen innerhalb der Einrichtung sowie mit externen Institutionen (Schulen, Gesundheitsamt, Beratungsstellen, Behörden, Therapeut*innen u.a.)
  • Dokumentation und Berichtswesen zur Entwicklung der Kinder

Anforderungen

  • Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Heilpädagog*in (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder
  • Abgeschlossene Ausbildung als Heilerziehungshelfer*in (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder
  • Abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom) in einer der folgenden Fachrichtungen:
    • Heilpädagogik
    • Erziehung und Bildung im Kindesalter
    • Pädagogik der frühen Kindheit
    • Frühkindliche Erziehung
    • Kindheitspädagogik
    • Bildung und Förderung in der Kindheit
    • Bildung und Gesundheit
    • Pädagogik der Kindheit
    • Frühkindliche Bildung
    • Frühpädagogik
    • Inklusive Frühpädagogik
    • Sozialpädagogik
    • Lehramt Sonderpädagogik
    • Erziehungswissenschaften
    mit mindestens zweijähriger spezifischer Berufserfahrung in der Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung
  • Staatlich anerkannte Erzieher*innen (m/w/d) mit mindestens zweijähriger spezifischer Berufserfahrung in der Betreuung und Förderung von Kindern vor der Einschulung mit Behinderung oder
  • Personen, die gemäß § 28 Abs. 6 KiTaG aufgrund ihrer Ausbildung und praktischen Erfahrung in einem frühpädagogischen Arbeitsbereich vergleichbar qualifiziert sind

Bei Bewerber*innen ohne abgeschlossene Ausbildung als Heilpädagog*in (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe S 8b TVöD. Bei ausländischen Abschlüssen ist eine Zeugnisbewertung/Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.

  • Fähigkeit, pädagogisches Handeln phantasievoll und kreativ mit den jeweiligen Gegebenheiten zu verbinden, um adäquate Fördersituationen für alle Kinder zu schaffen
  • Engagement, Flexibilität und organisatorisches Geschick
  • Regelmäßige Beratung, Unterstützung und Austausch mit der Leitung und den pädagogischen Fachkräften in den Gruppen
  • Fähigkeit, mit Kindern in partizipativen Dialog zu treten
  • Interesse an gemeinsamer Konzeptionsweiterentwicklung
  • Beratungskompetenz in der fachlichen Zusammenarbeit mit Eltern

Wir bieten

  • Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
  • Übernahme der Entgeltstufe bei direktem Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
  • Jährliche Sonderzahlungen
  • Zahlung der SuE-Zulage in Höhe von 130,00 €
  • Anspruch auf bis zu zwei Regenerations- und Umwandlungstage
  • Möglichkeit der Umwandlung der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage
  • Betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL)
  • Fort- und Weiterbildungsangebote sowie betriebliches Gesundheitsmanagement
  • NAH.SH-Jobticket
  • Zusammenarbeit mit multiprofessionell aufgestellten Teams vor Ort
  • Supervision
  • Vertrauliche externe Unterstützung in allen Lebenslagen für mentales Wohlbefinden (Employee Assistance Program, EAP)

Besonderheiten

Ein grenzachtender Umgang mit den Kindern sowie im Team ist uns besonders wichtig. Die Stadt Flensburg legt Wert auf interkulturelle Öffnung und begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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