Erzieher*in (m/w/d) als Springerkraft
Standort: Flensburg | Beginn: ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt | Teilzeit (30 Wochenstunden), unbefristet | Entgeltgruppe EG S 8a TVöD
Über die Stelle
Bei der Stadt Flensburg ist im Fachbereich Jugend, Abteilung Städtische Kindertagesstätten und Kindertagespflege, eine Stelle als Springerkraft zu besetzen. Je nach Vertretungssituation wird eine befristete Erhöhung der Arbeitszeit bis auf Vollzeit möglich sein.
Die Stadt Flensburg betreibt 11 Kindertagesstätten und 3 Horte, in denen Kinder im Alter von 1 bis 14 Jahren betreut werden. Unsere Kindertagesstätten verstehen sich als ein Haus für alle und arbeiten auf Grundlage des Rahmenkonzepts der städtischen Kindertagesstätten. Die Öffnungszeiten variieren zwischen 6 und 18 Uhr. Wir bieten unterschiedliche Kita-Formen an, darunter Kneipp®-Kitas, Sprachkitas, Perspektivkitas oder Horte an Schulen mit Krippen-, altersgemischten, Regel-, Natur- und Hortgruppen.
Die Kernöffnungszeiten unserer Kitas liegen zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr. Zeitliche Flexibilität innerhalb dieser Zeiten ist erforderlich.
Anforderungen
- Abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder vergleichbare Qualifikation gemäß § 28 Abs. 4 KiTaG (bei vergleichbarer Qualifikation erfolgt die Vergütung zunächst nach EG S 4 TVöD)
- Bei ausländischen Berufsabschlüssen: Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
- Ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Gespür für die Bedarfe der Kinder
- Flexibilität und Teamfähigkeit
- Schnelle Einarbeitung in verschiedene Hauskonzepte und organisatorische Abläufe
- Kreatives und phantasievolles pädagogisches Handeln
- Fähigkeit zum partizipativen Dialog mit Kindern
- Gute Kenntnisse der kindlichen Entwicklung sowie Erfahrung in Beobachtung und Dokumentation
- Fachliche Zusammenarbeit mit Eltern
- Bereitschaft, die Arbeitszeit flexibel innerhalb der Kita-Öffnungszeiten zu gestalten
Wir bieten
- Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
- Übernahme der Entgeltstufe bei direktem Wechsel aus dem öffentlichen Dienst
- Jährliche Sonderzahlungen
- SuE-Zulage in Höhe von 130,00 € (Vollzeit)
- Anspruch auf bis zu zwei Regenerations- und Umwandlungstage
- Möglichkeit der Umwandlung der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage ab 2027
- Betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL)
- Fort- und Weiterbildungsangebote, Supervision sowie betriebliches Gesundheitsmanagement
- NAH.SH-Jobticket oder Fahrradleasing
- Zugang zu Sport- und Wellnesseinrichtungen über das Firmenfitness-Netzwerk EGYM Wellpass zu vergünstigten Preisen
- Zusammenarbeit mit multiprofessionell aufgestellten Teams
- Employee Assistance Program (EAP) für vertrauliche externe Unterstützung in allen Lebenslagen
- 30 Tage Jahresurlaub, ab 2027 31 Tage (Heiligabend und Silvester sind frei und zählen nicht als Urlaubstage)
Besonderheiten
Die Stadt Flensburg legt Wert auf einen grenzachtenden Umgang mit Kindern und im Team. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichgestellten werden ausdrücklich begrüßt und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stadt strebt in allen Beschäftigungsgruppen ausgewogene Geschlechterrelationen an.