Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt durch Bundesgerichtshof gestärkt – Planerladen und Mieterverein begrüßen Urteil
Beschreibung
Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach einer Wohnungssuchenden eine Entschädigung zu, die aufgrund ihres pakistanischen Namens durch einen Makler diskriminiert wurde. Der Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V. und die Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit der Planerladen gGmbH begrüßen das Urteil.
Es gibt Betroffenen mehr Rechtssicherheit sich gegen oft vermutete Diskriminierung zu wehren, da es Unsicherheiten bei der Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) klärt.
Verfahren
Vor vier Jahren begleitete die Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit der Planerladen gGmbH eine Person bei einer Klage in einem ähnlichen Fall. Der Wohnungssuchende erhielt auf seine Anfrage per E-Mail keine Einladung zu einem Besichtigungstermin. Sein Verdacht auf rassistische Diskriminierung bestätigte sich nach einem eigenen sowie einem weiteren, von ihnen durchgeführten Testing.
Amtsgericht entgegen der früheren Rechtsprechung erkannte die sogenannte Passivlegitimation der Hausverwaltung an. Das bedeutet, dass von Vermietenden Beauftragte wie Maklerbüros oder Hausverwaltungen für diskriminierendes Verhalten verantwortlich gemacht werden können, auch wenn sie selbst nicht Vertragspartner des Mietverhältnisses sind.
Die Hausverwaltung beeinflusste die Vermietung im Wesentlichen, indem sie die Vermittlung vorgenommen hat. Auch die Ergebnisse der Testingverfahren wurden als Indizien dafür als ausreichend eingestuft, um eine Benachteiligung durch die Hausverwaltung nahezulegen.
Rechtslage
Nun wird die durch die Testings erlangten Indizien als Beweis für Diskriminierung akzeptiert. Die durch das BGH bestätigte Entscheidung gibt Anlaufstellen wie dem Mieterverein Dortmund oder dem Planerladen mehr Rechtssicherheit in der Beratungsarbeit.
Doch trotz dieses wegweisenden Urteils besteht weiterhin Handlungsbedarf, da das AGG im Bereich Wohnen zu lückenhaft ist und dringend reformiert werden muss.
Empfehlungen
Mieterverein und Planerladen raten Betroffenen, Abläufe und Aussagen festzuhalten und sich kurzfristig beraten zu lassen. Mögliche Ansprüche müssen innerhalb kurzer gesetzlicher Fristen geltend gemacht werden.